AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Novisual Media UG (haftungsbeschränkt)
​
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
​
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge der Novisual Media UG (haftungsbeschränkt), Elmstieg 30, 38162 Cremlingen (nachfolgend „Agentur“), im Bereich Werbung, Marketing, Content-Produktion, Social Media, Performance Marketing, Webdesign, Funnel-Erstellung, Kampagnenbetreuung sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in der Auftragsbestätigung der Agentur konkret bezeichneten Leistungen.
(2) Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Content-Erstellung, Social-Media-Betreuung, Werbeanzeigenmanagement, Creative-Erstellung, Funnel- und Landingpage-Erstellung, strategische Beratung sowie sonstige digitale Marketingdienstleistungen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine konkreten Ergebnisse wie bestimmte Reichweiten, Leads, Verkäufe, Bewerbungen, Umsätze oder Renditen geschuldet.
(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeignete Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Präsentationen, Social-Media-Inhalten oder Werbematerialien der Agentur stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) die Annahme eines von der Agentur unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber in Textform,
b) eine Auftragsbestätigung der Agentur in Textform, oder
c) den Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers, nachdem diesem die maßgeblichen Vertragsbedingungen mitgeteilt wurden.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht von der Agentur in Textform bestätigt werden.
§ 4 Vergütung, Zusatzleistungen, Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung sowie im Verlauf des Projekts Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu stellen.
(3) Zusatzleistungen, Mehraufwand infolge nachträglicher Änderungswünsche oder Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert vergütet.
(4) Soweit keine gesonderte Vergütung für Zusatzleistungen vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach einem Stundensatz von 100 EUR netto.
(5) Rechnungen sind mit Zugang sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(6) Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
(7) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regelungen.
(8) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(9) Eine etwaige Künstlersozialabgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung der Agentur. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine solche Abgabe anfällt.
§ 5 Leistungserbringung, Termine, Fremdkosten
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen entsprechend dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.
(2) Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Ein daraus entstehender Mehraufwand ist vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
(4) Soweit die Agentur Leistungen im Zusammenhang mit Drittplattformen oder Drittanbietern erbringt, insbesondere Meta, Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, Google, Hosting-Anbietern, Shop-Systemen, CRM-Systemen, Tracking-Tools oder sonstigen Plattformen, hängt die Leistungserbringung auch von deren Verfügbarkeit, technischen Voraussetzungen und Richtlinien ab.
(5) Werbebudgets, Media-Budgets, Plattformkosten, Lizenzkosten, Fremdsoftwarekosten, Produktionskosten Dritter, Druckkosten oder sonstige Fremdkosten sind nicht in der Vergütung der Agentur enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt der Agentur sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Bilder, Videos, Texte, Logos, Marken, Zugänge und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
(3) Der Auftraggeber ist für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit und rechtmäßige Nutzung seiner Accounts, Werbekonten, Domains, Shops, Trackingsysteme und sonstigen technischen Systeme selbst verantwortlich, soweit deren Einrichtung oder Betreuung nicht ausdrücklich von der Agentur übernommen wurde.
(4) Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für Impressum, Datenschutzerklärung, sonstige Pflichtangaben sowie die rechtliche Zulässigkeit seiner geschäftlichen Online-Präsenzen und Angebote, sofern die Agentur diese Leistungen nicht ausdrücklich übernommen hat.
§ 7 Freigaben, Abnahme, Korrekturschleifen
(1) Soweit Leistungen der Agentur werkvertraglichen Charakter haben, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
(2) Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen oder Endleistungen zur Freigabe oder Abnahme vorzulegen.
(3) Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vorlage keine konkrete Beanstandung in Textform, gelten die vorgelegten Leistungen als freigegeben beziehungsweise, soweit rechtlich zulässig, als abgenommen, sofern die Agentur auf diese Folge bei Vorlage hingewiesen hat.
(4) Beanstandungen müssen hinreichend konkret beschrieben werden.
(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind pro Werkleistung zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten. Weitere Änderungswünsche oder zusätzliche Korrekturen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den vertragsgegenständlich erstellten Endergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.
(2) Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Verwendung außerhalb des vertraglich vorausgesetzten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Rohdaten, editierbare Projektdateien, offene Dateien, Layoutdateien, Quellcodes, Schnittdateien, Vorlagen, Quelldateien oder sonstige Zwischenergebnisse sind nicht geschuldet, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.
§ 9 Referenznutzung
Die Agentur ist berechtigt, den Namen, das Logo sowie veröffentlichte Arbeitsergebnisse des Auftraggebers nach deren Veröffentlichung zum Zwecke der Eigenwerbung als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der Website, in Social Media, in Präsentationen und in Pitch-Unterlagen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht.
§ 10 Rechtliche Prüfung von Inhalten
(1) Die Agentur schuldet keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung von Werbeinhalten, Claims, Preisangaben, Rabattwerbung, Kennzeichnungspflichten, Impressumspflichten, Datenschutzhinweisen, Gewinnspielen, Aktionen oder sonstigen rechtlich relevanten Inhalten, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
(2) Die finale rechtliche Verantwortung für sämtliche vom Auftraggeber freigegebenen oder bereitgestellten Inhalte und Maßnahmen liegt beim Auftraggeber.
(3) Empfehlungen oder Hinweise der Agentur zu rechtlichen Themen erfolgen ausschließlich unverbindlich und ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen qualifizierten Rechtsberater.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Angebote, Kalkulationen, Strategien, Konzepte, Kundendaten, Zugangsdaten, interne Prozesse, Kampagnenstrukturen und sonstige nicht offenkundige geschäftliche Informationen.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung rechtmäßig bekannt werden.
§ 12 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(5) Die Agentur haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Richtlinienänderungen, Kontosperrungen, Ablehnungen oder sonstige Maßnahmen von Drittplattformen oder Drittanbietern, soweit diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.
(6) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt.
§ 13 Mängel, Verjährung
(1) Soweit werkvertragliche Leistungen vorliegen, hat der Auftraggeber offensichtliche Mängel unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung oder Vorlage zur Abnahme, in Textform anzuzeigen.
(2) Mängelansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres ab Abnahme.
(3) Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
(1) Für Dauerschuldverhältnisse, insbesondere laufende Social-Media-Betreuung, Werbeanzeigenbetreuung, Beratungs- oder Retainer-Modelle, gilt die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Laufzeit.
(2) Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung zur Laufzeit, kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Im Falle einer Kündigung sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits veranlasste Fremdkosten, Lizenzkosten und sonstige Aufwendungen vom Auftraggeber zu vergüten.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur.
(3) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
